Grundsätzlich
ist hier der Hauseigentümer zu belangen. Sollte allerdings
der Mieter bzw. der Wohnungsinhaber nachlässig mit seiner
Waschmaschine oder ähnlichen umgegangen sein, sind diese
Kosten von ihm zu bezahlen. Aber auch hier gibt es Bedingungen,
die befolgt werden müssen und nicht so einfach beiseite gelegt
werden können. Der Versicherungsnehmer muss sich an die Regeln
im Versicherungsvertrag richten.