Mit versichert
gilt hier die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Reparaturen,
Abbruch- und Grabarbeiten bis zu einer veranschlagten Bausumme
je Bauvorhaben.
Die Summe muss dann noch festgelegt werden. Um jetzt die mitversicherten
Punkte alle aufzuführen, würde es alleine eine Seite
lang nur Punkt für Punkt geben.
Der Titel Haus- und Grundbesitzer – Haftpflicht sagt aus,
dass der Bauherr für alle Schäden aufkommen muss, die
er verursacht hat. Besonderheiten in einem Versicherungsvertrag
müssen immer gesondert erwähnt werden, damit bei Schäden
später keine großen Auseinandersetzungen zu erwarten
sind.