Haftpflicht – Versicherungen


Für Haus– und
Grundbesitzer

 


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Haus- und Grundbesitzer &Haftpflicht

Vermögensschäden

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Allgemeines

Impressum

 
 
 

Mit versichert gilt hier die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabarbeiten bis zu einer veranschlagten Bausumme je Bauvorhaben.

Die Summe muss dann noch festgelegt werden. Um jetzt die mitversicherten Punkte alle aufzuführen, würde es alleine eine Seite lang nur Punkt für Punkt geben.

Der Titel Haus- und Grundbesitzer – Haftpflicht sagt aus, dass der Bauherr für alle Schäden aufkommen muss, die er verursacht hat. Besonderheiten in einem Versicherungsvertrag müssen immer gesondert erwähnt werden, damit bei Schäden später keine großen Auseinandersetzungen zu erwarten sind.