Hier ist
die normale Privat – Haftpflicht – Versicherung gefragt.
Dazu kommen dann noch die In den Versicherungsbedingungen extra
aufgeführten mit versicherten Punkte, wie zum Beispiel der
Erteilung von Nachhilfeunterricht, Leitung und/oder Beaufsichtigung
von Schüler und Klassenreisen sowie Schulausflügen und
damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen und Heimen, auch bei
vorübergehendem Auslandsaufenthalt.
Für die Auslandsdeckung gilt eine besondere Bedingung, die
im Versicherungsvertrag mit aufgeführt wird.