Haftpflicht – Versicherungen


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Es können heute schon sämtliche Tiere Haftpflicht versichert werden, aber nur, wenn sie privat gehalten werden und nicht gewerbsmäßig.

Zum Beispiel Hunde, Reit- und Zugtiere (Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel usw.) Die gesetzliche Haftpflicht des Hüters ist sogar mit versichert, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist. Bei dieser Tierhalter – Haftpflicht muss zum Beispiel bei Pferden genau geprüft werden, wie hoch die Versicherungssumme sein soll, sollte dem Tier etwas zustoßen. Es gibt immer Punkte in einem Versicherungsvertrag, der extra aufgeführt werden müssen, damit später keine Unklarheiten entstehen können.