Es können
heute schon sämtliche Tiere Haftpflicht versichert werden,
aber nur, wenn sie privat gehalten werden und nicht gewerbsmäßig.
Zum Beispiel Hunde, Reit- und Zugtiere (Pferde, Kleinpferde, Ponys,
Maultiere, Esel usw.) Die gesetzliche Haftpflicht des Hüters
ist sogar mit versichert, sofern er nicht gewerbsmäßig
tätig ist. Bei dieser Tierhalter – Haftpflicht muss
zum Beispiel bei Pferden genau geprüft werden, wie hoch die
Versicherungssumme sein soll, sollte dem Tier etwas zustoßen.
Es gibt immer Punkte in einem Versicherungsvertrag, der extra
aufgeführt werden müssen, damit später keine Unklarheiten
entstehen können.